Falls ein Nachlass sich in Estland befindet, die Erben aber im Ausland wohnen, können Sie zur Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Rechte in Estland Hilfe gebrauchen. Da unser Personal grosse Erfahrungen in estnischen Erbschaftssachen hat, können wir auch hierfür als Vertreter der Erben auftreten.
In Sonderfällen kann das estnische Gericht für die Erbschaft einen Nachlasspfleger einsetzen. Unser Büro hat Erfahrungen auch in Fragen der Nachlasspflegschaft.
Weil gemäß dem neuen Erbschaftsgesetz der Kreis der Erben auch in Estland ziemlich weitreichend ist, bestäftigen wir uns auch mit Erbenermittlung bei Nachlässen in Estland.
Auf Antrag des 'Deutschen Forums für Erbrecht' wurde von unserem Büro ein Aufsatz 'Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht beim Tod deutscher Staatsangehöriger mit Vermögen in Estland' verfasst, worüber Sie sich auf der Seite "Überblick - Erbrecht in Estland" informieren können.